Bauen & Wohnen
Mülltonnenan-, -abmeldung
MÜLLTONENAN-, -ABMELDUNG
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Bauen
ARBEITEN AUF ODER NEBEN DER STRAßE - ANTRAG AUF GENEHMIGUNG FÜR GEMEINDESTRAßE:
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BAUANSUCHEN:
Für die Errichtung und Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen, ist im Land Kärnten eine Baubewilligung erforderlich.
Termine
Vor Beginn der Bauausführungen
Unterlagen
Baubeschreibung 2-fach, Lageplan 2-fach, Baupläne (Grundrisse, Schnitt, Ansichten) 2-fach
Hinweise
Die Baubewilligung erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Rechtskraft mit der Ausführung begonnen worden ist
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BAUANZEIGE:
Mit diesem Formular teilen Sie ein bewilligungsfreies Bauvorhaben mit. Die Mitteilung hat vor Beginn der Ausführung(en) zu erfolgen.
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BAUBEGINNSMELDUNG:
Mit diesem Formular melden Sie den Beginn eines bereits bewilligten Bauvorhabens. Die Meldung muss innerhalb einer Woche nach dem tatsächlichen Baubeginn durch den/die Bauwerber erfolgen.
Gleichzeitig ist ein Bauleiter anzugeben.
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BAUVOLLENDUNG - GENERALUNTERNEHMERBESTÄTIGUNG:
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BAUVOLLENDUNG - UNTERNEHMERBETÄTIGUNG:
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BAUVOLLENDUNGSMELDUNG:
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BEBAUUNGSPLAN - VERORDNUNG:
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FEUERUNGSANLAGE ÜBER 50KW - ERRICHTUNG/ÄNDERUNG:
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FLÄCHENWIDMUNGSBESTÄTIGUNG - ANSUCHEN:
Bestätigung der Flächenwidmung laut Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995, K-GplG 1995, LGBl. 23/1995, idgF
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GRUNDSTÜCKSTEILUNG - ANSUCHEN:
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GWR - BAUVORHABEN:
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GWR - NUTZUNGSEINHEIT:
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ORTSBILDPFLEGEGESETZ - ANSUCHEN:
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ORTSBILDSCHUTZ/ORTSBILDPFLEGE - ANZEIGE:
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