Senior:innenerholungsaktion Land Kärnten
Kärntner Seniorinnen und Senioren ab dem 65. Lebensjahr, welche sozial- und erholungsbedürftig sind und keine besondere Betreuung oder Pflege benötigen.
Die Anmeldung für die Seniorenerholungsaktion 2025 hat beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt/Sozialamt bis spätestens 20. März 2025 zu erfolgen.
Nähere Informationen am Gemeindeamt oder unter folgendem Link: www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L87